Tierpensionsvertrag

Tierpensionsvertrag


Vertragsbedingungen


1.

Die Hundepension verpflichtet sich den Hund artgerecht in dem Pensionsgebäude mit angrenzendem Freilauf unterzubringen und zu versorgen. Benötigt ihr Hund im Unterbringungszeitraum Futter, so ist dies vom Halter mitzubringen. Ausreichend Wasser wird bereitgestellt. 

2.

Eine feste Buchung ist nur mit vorheriger persönlicher Anmeldung möglich. Der Halter verpflichtet sich, den Hund zum vereinbarten Zeitpunkt abzugeben und wieder abzuholen. 

3.

Preise der Hundepension

Der Übernachtungspreis (beinhaltet Tag und Nacht) beträgt 20,00€. Der Anreisetag wird immer voll berechnet, erfolgt die Abholung bis 11 Uhr wird der Abreisetag erlassen.

Für eine reine Tagesbetreuung berechnen wir 15,00€.

Für den zweiten Hund der eigenen Familie berechnen wir 50%, für den dritten Hund wieder vollen Preis, der vierte wieder 50%.

Falls eine Hündin während der Unterbringung läufig wird, werden wir dies von einem Tierarzt bescheinigen lassen. Diese Rechnung ist vom Halter zu bezahlen. Die Unterbringungskosten erhöhen sich ab diesem Tag auf das Doppelte. Desweiteren wird der Hund isoliert in einem Quarantänezimmer untergebracht. Der Gesamtpreis ist bei Übernachtungsgästen bei Abholung in bar zu leisten. Tageshunde werden direkt bei Abholung, oder gesamt am letzten Bringtag in der Woche bezahlt. 

4. 

Bei Überschreitung der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer ist der Halter verpflichtet, dies der Hundepension mitzuteilen. 

5.

Der Halter verpflichtet sich, dass sein Hund ausreichend geimpft und entwurmt ist. Der Impfpass ist mitzubringen. Bei geringsten Anzeichen von Krankheiten oder bei Unfällen, die während der Pflegezeit auftreten, werden wir sofort einen Tierarzt konsultieren. Unser Haustierarzt ist Dr. Abrudean in Hockenheim. Nur bei spezifischen Krankengeschichten werden wir ihren im Meldeblatt genannten Tierarzt konsultieren. Die Tierarztrechnung wird vom Tierarzt an den Halter gestellt. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Hundes ebenso die dadurch entstandenen Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde. 

6.

Der Halter verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension sein Aufenthaltsort oder ein Ansprechpartner für den Notfall bekannt ist, so dass wir den Halter bzw. den Ansprechpartner auch tatsächlich jederzeit erreichen können. Der Halter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten, oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigt. 

7.

Sollte der zu betreuende Hund durch aggressives oder zerstörerisches Verhalten auffällig werden, so ist dieser unverzüglich abzuholen. Ist eine Abholung seitens des Halters, oder einer vom Halter beauftragten Person nicht möglich, so wird der Hund entweder im Quarantänezimmer, oder im Tierheim untergebracht. Die Kosten, die hierfür entstehen übernimmt der Halter im vollen Umfang.

8.

Die Hundepension übernimmt keine Haftung von Schäden am Hund, wenn sie um Abholung gebeten hat und dies nicht erfolgt.

9. 

Sollte es zu einer Beißerei unter den Hunden kommen, werden diese selbstverständlich unverzüglich getrennt, und im Falle einer Verletzung tierärztlich behandelt. Die Tierarztkosten werden dem Halter des jeweiligen anderen Hundes zugestellt, so dass sie selbst über ihre Haftpflichtversicherung diese gelten machen können. 

10. 

Eine Haftung für ein Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen sowie über ein Ableben des Hundes wird nicht übernommen. Der Halter ist auf die Höhe unserer Zäune hingewiesen worden. Der Halter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. 

11. 

Durch den Hund verursachte Personen – oder Sachschäden, während des Aufenthaltes gehen zu Lasten des Halters. 

12. 

Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 

13. 

Nach einer gewissen Eingewöhungszeit, besteht bei uns die Möglichkeit des selbstständigen Bringen und Holens. Dies geschieht aber auf ihre eigene Verantwortung. Es ist dabei Sorge zu tragen, dass sämtliche Türen dabei verschlossen sind. 

14.

Unsere Öffnungszeiten ( nicht verbindlich) sind

Montag – Freitag 7:00--20:00 Uhr

Samstags 07:00 bis 18:00 Uhr

Sonntag ist geschlossen 

15. 

Termine für Abgabe bzw. Abholung des Hundes sind zuvor gemeinsam abzusprechen. In der Zeit von ca. 07:30 Uhr – 08:00 Uhr, und ca. 15:45 Uhr bis 16:30 Uhr ist bei uns unter der Woche niemand anzutreffen. Bei Problemen bitte ich sie telefonisch mit mir Kontakt aufzunehmen, so dass wir eine schnelle Lösung finden können. 

16. 

In besonderen Fällen gewähren wir ein selbständiges Bringen des Hundes ab 05:30 Uhr. Dies ist aber nur möglich, solange der Hund sich ruhig verhält. 

17. 

Selbstverständlich sind wir an 7 Tagen in der Woche für ihre Vierbeiner da. Da ich den Betrieb aber alleine führe, kann es sein, dass ich stundenweise nicht anwesend bin. Unser Grundstück wird aber in Dauerschleife von 7 Tagen per Kamera überwacht. Desweiteren haben wir unser Grundstück mit Doppelzäunen ausgestattet. Nachts werden die Hunde ab 20 Uhr von uns im Hundehaus eingeschlossen. 

18. 

Wir erheben keine Stornogebühren, bitten sie aber höflichst uns rechtzeitig im Falle einer Nichtanreise Bescheid zu geben. Nur so werden wir auch in Zukunft keine Stornogebühren erheben. 

19. 

Der Halter erklärt, dass er alle Rechte an Bildmaterial oder ähnlichen Aufzeichnungen seines Hundes, die während des Aufenthaltes entstanden sind, an uns abtritt. 

Das eigenständige Fotografieren  von Hunden und dem Grundstück ist strengstens untersagt und wird strafrechtlich bei Veröffentlichung verfolgt.

20. 

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

 

 

Anja Stengel 

 

17.01.2014

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